Compliance & DSGVO
Datenschutz und KI-Compliance — von Anfang an mitgedacht
Hausverwaltungen arbeiten mit besonders sensiblen Daten: Bonität, Mietverhältnisse, Schadensbilder. Unsere Plattform ist so gebaut, dass Sie auch im Beirat oder bei Aufsichtsbehörden gut dastehen.
Sechs Säulen unserer Compliance
EU-Hosting & deutsche Server
Alle Mieter- und Eigentümerdaten werden in deutschen Rechenzentren gespeichert. Keine Übermittlung in Drittstaaten ohne explizite Vereinbarung.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Sie sind weiterhin Verantwortliche:r im Sinne des Art. 28 DSGVO. Unser AVV regelt klar Pflichten, Datenflüsse und Subunternehmer.
Transparente Mieterinformation
Mieter werden zu Beginn jedes KI-Anrufs informiert und können auf Wunsch direkt an eine:n Mitarbeiter:in durchgestellt werden.
Recht auf Auskunft & Löschung
Mieter können ihre Daten per Self-Service einsehen und löschen lassen — wir liefern die technischen Schnittstellen mit.
Aufzeichnungspflichten erfüllt
Gespräche werden nur mit Einwilligung aufgezeichnet, Tonspuren werden DSGVO-konform anonymisiert und nach vereinbarter Frist gelöscht.
ISO-27001-orientierter Betrieb
Wir betreiben unsere Plattform nach ISO-27001-orientierten Prozessen — Zugriffsmanagement, Verschlüsselung und Audit-Logs sind Standard.
Rechtliche Grundlagen, die wir berücksichtigen
DSGVO (EU 2016/679)
Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Speicherbegrenzung — wir prüfen mit Ihnen pro Use Case die jeweilige Rechtsgrundlage (Art. 6).
BDSG-neu
Spezifika zur Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis und für besonderen Personenbezug haben wir mitgedacht.
TKG / TTDSG
Anrufaufzeichnungen und Webchat-Cookies werden so behandelt, wie das Telekommunikationsgesetz und TTDSG es vorschreiben.
BetrKV & WEG-Gesetz
Für die Vorbereitung von Nebenkostenabrechnungen und WEG-Beschlüssen halten wir uns an die jeweils geltenden Regeln der BetrKV und des WEG-Gesetzes.
Sie haben spezifische Compliance-Fragen?
Wir liefern Ihnen den vollständigen AVV-Entwurf und ein Whitepaper zum Datenschutz vor dem Erstgespräch — gerne auch zur Vorlage beim Datenschutzbeauftragten oder Verwalterbeirat.
AVV-Entwurf anfordernarrow_forward