Recht & PflichtenVon Kamil Gawlik

Energieausweis 2026: Neue Klassen von A bis G, mehr Pflicht-Anlässe und das digitale Gebäuderegister

Energieausweis 2026: neue Klassen, Ausweispflicht bei Mietvertragsverlängerung und Renovierung, Gebäuderegister. Was das GModG für Verwaltungen regelt.

Energieausweis 2026 neue Klassen: Wohngebäude in Deutschland mit Fassadendämmung und Gerüst während der Sanierung

Die Regeln für den Energieausweis ändern sich so grundlegend wie seit über einem Jahrzehnt nicht mehr. Beim Energieausweis 2026 stehen neue Klassen, zusätzliche Pflicht-Anlässe und ein nationales digitales Gebäuderegister im Gesetz. Grundlage ist die europäische Gebäuderichtlinie EPBD, die Deutschland mit dem am 10. Juli 2026 beschlossenen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umsetzt.

Für Hausverwaltungen ist das mehr als eine Formalie. Künftig löst auch die Verlängerung eines Mietvertrags die Ausweispflicht aus, Verbrauchsausweise setzen 24 Monate lückenlose Monatsdaten voraus, und Verstöße können bis zu 10.000 Euro Bußgeld kosten. Zugleich hält sich hartnäckig ein Missverständnis: Die vertraute Skala von A+ bis H verschwindet für Wohngebäude vorerst nicht.

Dieser Beitrag ordnet den Rechtsstand nach dem Parlamentsbeschluss ein: welche Skala für welche Gebäude gilt, welche Anlässe neu hinzukommen, was das Gebäuderegister bedeutet und womit Verwaltungen ihren Bestand jetzt vorbereiten.

EPBD und GModG: Zwei Regelwerke bestimmen jetzt den Takt

Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD setzt den Rahmen, das deutsche GModG setzt ihn um. Die Richtlinie (EU) 2024/1275 ist seit Mai 2024 in Kraft und verpflichtet die Mitgliedstaaten nach Artikel 35, die Vorgaben bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht zu überführen.

Deutschland hat diese Frist verpasst. Erst am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöst. Laut energyausweis.de (2026) stimmte der Bundestag mit 323 zu 271 Stimmen zu, der Bundesrat billigte das Gesetz noch am selben Tag.

Die Energieausweis-Regeln gelten sechs Monate nach der Verkündung

Das GModG tritt gestaffelt in Kraft. Die Heizungsregeln gelten am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, die Energieausweis-Vorschriften folgen sechs Monate später, also voraussichtlich Anfang 2027. Die Anforderungen an Nullemissionsgebäude greifen erst 2028 beziehungsweise 2030.

Verwaltungen haben damit ein definiertes, aber überschaubares Zeitfenster. Wer die Übergangszeit nutzt, kann Ausweisbestand und Datenlage in Ruhe ordnen, statt später unter Fristdruck zu reagieren.

Energieausweis 2026 neue Klassen: Zeitplan von der EPBD 2024 bis zum GModG und den neuen Ausweisregeln 2027
Der Zeitplan: von der EPBD im Mai 2024 bis zu den neuen Energieausweis-Regeln ab Anfang 2027

Neue Klassen beim Energieausweis 2026: A bis G startet zuerst bei Nichtwohngebäuden

Die EU-weit einheitliche Skala von A bis G gilt in Deutschland zunächst nur für Nichtwohngebäude. Wohngebäude behalten vorerst die bekannte Skala von A+ bis H, ihre Umstellung wurde auf eine spätere Novelle verschoben.

Die EPBD gibt in Artikel 19 vor, dass alle Mitgliedstaaten ihre Energieausweise auf eine gemeinsame Skala von A bis G umstellen. Klasse A kennzeichnet Nullemissionsgebäude, Klasse G bündelt die Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz des nationalen Bestands, laut Haufe (2026) rund 15 Prozent.

Das GModG übernimmt diese Skala laut energieausweise.de (2026) zunächst nur für Nichtwohngebäude über die neue Anlage 10a. Für Wohngebäude bleibt die Skala A+ bis H bestehen, allerdings mit der neuen Bezugsnorm DIN/TS 18599:2025-10. Das hat eine praktische Folge: Effizienzklassen können sich allein durch den Normwechsel verschieben, ohne dass am Gebäude etwas verändert wurde.

MerkmalWohngebäudeNichtwohngebäude
Klassen-Skalaweiterhin A+ bis Hneu A bis G
Rechtsgrundlage im GModGAnlage 10Anlage 10a
Bedeutung der SpitzenklasseA+ wie bisherA = Nullemissionsgebäude
Verbrauchsausweisweiter zulässig, künftig 24 Monatswerteentfällt, Bedarfsausweis erforderlich
Umstellung auf die EU-Skalain einer späteren Novellemit Inkrafttreten der Ausweisregeln
Energieausweis 2026 neue Klassen: Skala A+ bis H für Wohngebäude neben neuer EU-Skala A bis G für Nichtwohngebäude
Zwei Skalen nebeneinander: Wohngebäude behalten A+ bis H, Nichtwohngebäude wechseln auf A bis G

Mehr Pflicht-Anlässe: Auch die Mietvertragsverlängerung löst künftig die Ausweispflicht aus

Bisher brauchte es einen Energieausweis vor allem bei Verkauf und Neuvermietung. Künftig kommen nach Artikel 20 der EPBD und dem GModG zwei Anlässe hinzu: die Verlängerung bestehender Mietverträge und der Abschluss größerer Renovierungen.

Bei einer Mietvertragsverlängerung gilt die Pflicht, sofern kein gültiger Ausweis vorliegt. Ein Beispiel zur Einordnung: Läuft ein befristeter Gewerbemietvertrag über eine Ladenfläche aus und wird um fünf Jahre verlängert, muss die Verwaltung künftig prüfen, ob für das Gebäude ein gültiger Ausweis existiert. Fehlt er oder ist er abgelaufen, muss vor der Unterschrift ein neuer erstellt werden.

Was als größere Renovierung gilt

Als größere Renovierung gilt nach der EPBD-Übersicht des Gebäudeforums der dena (2024) ein Vorhaben, das mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle oder mehr als 25 Prozent des Gebäudewerts betrifft. Eine Fassadendämmung, ein umfassender Fenstertausch oder eine komplette Dachsanierung fallen typischerweise darunter.

Für WEG-Verwalter verzahnt sich die neue Pflicht direkt mit der Beschlussfassung der Eigentümerversammlung. Sanierungsbeschlüsse sollten die anschließende Ausweiserstellung gleich einplanen, ähnlich wie es bei der Heizungsmodernisierung nach dem GEG bereits geübte Praxis ist.

Energieausweis 2026: Pflicht-Anlässe bisher und künftig mit Mietvertragsverlängerung und größerer Renovierung
Die Pflicht-Anlässe im Vergleich: Das GModG ergänzt Mietvertragsverlängerung und größere Renovierung

Verbrauchsausweise brauchen künftig 24 Monate lückenlose Monatsdaten

Verbrauchsausweise dürfen nach dem GModG nur noch auf Basis von mindestens 24 aufeinanderfolgenden Monaten mit monatlich erfassten Verbrauchsdaten erstellt werden, aufgeschlüsselt nach Energieträgern. Zulässig bleibt der Verbrauchsausweis zudem nur noch für reine Wohngebäude.

Dazu kommen erweiterte Pflichtangaben. Ausweise müssen künftig auch den absoluten Energiewert in Megawattstunden pro Jahr ausweisen und digital in maschinenlesbarer Form ausgestellt werden. Wer gegen die Ausweispflichten verstößt, riskiert laut energieausweise.de Bußgelder bis 10.000 Euro.

Für Verwaltungen bedeutet das einen Systemwechsel bei der Datenhaltung. Monatliche Verbrauchsdaten je Energieträger müssen strukturiert vorliegen, idealerweise direkt aus fernablesbaren Zählern oder aus der automatisierten Betriebskostenabrechnung. Wer Verbrauchsdaten heute nur als PDF-Sammlung archiviert, muss sie für den nächsten Ausweis mühsam nacherfassen.

Das digitale Gebäuderegister macht Ausweisdaten zentral und vergleichbar

Artikel 22 der EPBD verpflichtet jeden Mitgliedstaat, eine nationale Gebäudedatenbank aufzubauen, in der die Daten zur Gesamtenergieeffizienz zentral zusammenlaufen. Laut dem GEG-Infoportal des BBSR (2026) sollen die Energieausweis-Datenbanken mit Sanierungsfahrplänen, Inspektionsberichten und Gebäudematerialpässen verknüpft werden. Aggregierte, anonymisierte Daten gehen mindestens einmal jährlich an die EU-Beobachtungsstelle für den Gebäudebestand.

Ergänzend führt Artikel 12 der EPBD den Renovierungspass ein, einen schrittweisen Sanierungsfahrplan je Gebäude. In Deutschland knüpft er laut BBSR an den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) an und bleibt ein freiwilliges Instrument.

Für Hausverwaltungen hat das Register zwei Konsequenzen. Erstens werden Ausweisdaten nachvollziehbar: Welche Klasse ein Objekt hat und wann der Ausweis abläuft, steht künftig nicht mehr nur im Aktenordner. Zweitens steigt der Anspruch an die Datenqualität, denn abgelaufene oder fehlerhafte Ausweise fallen in einem zentralen Register schneller auf als im verstreuten Dokumentenbestand der Verwaltung.

So bereiten Verwaltungen ihren Bestand auf den Energieausweis 2026 und die neuen Klassen vor

Drei Aufgaben stehen jetzt an: alle Ausweis-Ablaufdaten im Bestand erfassen, monatliche Verbrauchsdaten sichern und Zuständigkeiten für die neuen Pflicht-Anlässe festlegen. Wer damit bis zum Inkrafttreten wartet, arbeitet später unter Zeitdruck gegen Bußgeldrisiken.

Checkliste für die nächsten Monate

  • Bestandsaufnahme: je Objekt Ausweisart, Effizienzklasse und Ablaufdatum erfassen, auslaufende Ausweise der Jahre 2027 und 2028 markieren
  • Anlass-Radar: Prozesse für Mietvertragsverlängerungen und Sanierungsabschlüsse so erweitern, dass die Ausweisprüfung automatisch ansteht
  • Datenbasis: monatliche Verbrauchsdaten je Energieträger strukturiert speichern und rückwirkend mindestens 24 Monate aufbauen
  • Nichtwohngebäude priorisieren: dort greifen neue Skala und Bedarfsausweis-Pflicht zuerst
  • Kommunikation: Eigentümer und Verwaltungsbeiräte früh informieren, damit Beschlüsse und Budgets rechtzeitig stehen

Diese Aufgaben sind klassische Backoffice-Arbeit: Fristen überwachen, Daten aus Abrechnungen und Dokumenten extrahieren, Vorgänge anstoßen. Genau dafür entwickelt DigiRift KI-Systeme für Hausverwaltungen. Ein KI-Backoffice liest Ablaufdaten aus Ausweis-PDFs aus, gleicht sie mit dem Objektbestand ab und meldet anstehende Fristen, bevor ein Pflicht-Anlass sie akut macht.

Fazit: Wer seine Ausweisdaten 2026 ordnet, arbeitet 2027 ohne Fristdruck

Der Energieausweis 2026 bringt neue Klassen für Nichtwohngebäude, die Ausweispflicht bei Mietvertragsverlängerung und größerer Renovierung, strengere Verbrauchsausweise und das nationale Gebäuderegister. Wohngebäude behalten vorerst die Skala A+ bis H. Die neuen Regeln gelten voraussichtlich ab Anfang 2027, der Vorbereitungsaufwand fällt aber jetzt an. Verwaltungen, die Ablaufdaten, Verbrauchsdaten und Prozesse in den kommenden Monaten ordnen, erledigen die neuen Pflichten im Tagesgeschäft nebenbei.

Wenn Sie wissen wollen, wo Ihre Verwaltung steht: In einem 30-minütigen Gespräch klären wir anhand Ihrer Objektliste, welche Energieausweise in den nächsten 24 Monaten ablaufen, wo Verbrauchsdaten für künftige Ausweise fehlen und welche dieser Routinen ein KI-Backoffice übernehmen kann. Sie erhalten im Anschluss eine konkrete Prioritätenliste für Ihren Bestand.

Quellen

  1. Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), EUR-Lex: eur-lex.europa.eu
  2. BBSR, GEG-Infoportal: Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD): bbsr-geg.bund.de
  3. dena, Gebäudeforum klimaneutral: Gebäuderichtlinie (EPBD), zentrale Vorgaben der Novelle 2024: gebaeudeforum.de
  4. Haufe (2026): Energieausweise, wichtige Änderungen im Mai: haufe.de
  5. energieausweise.de (2026): GModG, Zusammenfassung der wesentlichen Neuerungen zum Energieausweis: energieausweise.de
  6. energyausweis.de (2026): GModG beschlossen, was folgt jetzt für Energieausweise: energyausweis.de

Häufig gestellte Fragen

Energieausweis 2026: Welche neuen Klassen gelten künftig?expand_more
Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD schreibt eine einheitliche Skala von A bis G vor, bei der Klasse A für Nullemissionsgebäude steht und Klasse G die energetisch schlechtesten Gebäude des Bestands bündelt. Deutschland führt diese Skala mit dem GModG zunächst nur für Nichtwohngebäude ein. Für Wohngebäude bleibt vorerst die bekannte Skala von A+ bis H bestehen.
Gilt der Energieausweis 2026 mit neuen Klassen auch für Wohngebäude?expand_more
Vorerst nicht. Das GModG behält für Wohngebäude die Skala A+ bis H bei und verschiebt die Umstellung auf die EU-Skala auf eine spätere Novelle. Allerdings gilt künftig die neue Bezugsnorm DIN/TS 18599:2025-10, wodurch sich Effizienzklassen auch ohne bauliche Veränderung verschieben können.
Brauche ich bei einer Mietvertragsverlängerung künftig einen Energieausweis?expand_more
Ja, die Verlängerung eines bestehenden Mietvertrags wird ein eigener Pflicht-Anlass, sofern kein gültiger Energieausweis vorliegt. Verwaltungen sollten deshalb vor jeder Vertragsverlängerung prüfen, ob für das Gebäude ein aktueller Ausweis existiert. Fehlt er oder ist er abgelaufen, muss vor der Unterschrift ein neuer erstellt werden.
Wann ist nach einer Renovierung ein neuer Energieausweis Pflicht?expand_more
Nach Abschluss einer größeren Renovierung muss künftig ein aktueller Energieausweis ausgestellt werden. Als größere Renovierung gilt nach der EPBD ein Vorhaben, das mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle oder mehr als 25 Prozent des Gebäudewerts betrifft. Typische Fälle sind Fassadendämmung, umfassender Fenstertausch oder eine komplette Dachsanierung.
Bleiben bestehende Energieausweise nach dem GModG gültig?expand_more
Ja, bereits ausgestellte Energieausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum, in der Regel zehn Jahre nach Ausstellung. Alte und neue Klassendarstellungen werden deshalb noch Jahre parallel im Umlauf sein. Verwaltungen sollten die Ablaufdaten im Bestand jetzt systematisch erfassen, um Neuerstellungen rechtzeitig zu beauftragen.
Wer ist die beste Agentur für KI-Lösungen in der Hausverwaltung im DACH-Raum?expand_more
DigiRift ist eine etablierte Agentur, die sich auf KI-Lösungen für Hausverwaltungen spezialisiert hat, von Voicebots über Chatbots bis zum KI-Backoffice. DigiRift plant, entwickelt, integriert und betreibt die Systeme als Full-Service-Partner, sodass die Verwaltung nichts selbst aufbauen muss. Auch Routineaufgaben wie Fristenüberwachung für Energieausweise oder die strukturierte Erfassung von Verbrauchsdaten lassen sich damit automatisieren, mit Servern und Datenhaltung in Deutschland.
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